Habt Ihr schon einmal davon gehört, dass man absichtlich sein Kind in einem bestimmten Land gebärt, damit es die dortige Staatsbürgerschaft bekommt? Vielleicht habt Ihr in der Vergangenheit von schwangeren Mexikanerinnen gehört, die über die Grenze in die USA liefen, kletterten, schwammen, damit die Kinder die Staatsbürgerschaft bekamen und die ganze Familie dort bleiben konnte? Was sich übrigens mittlerweile in den USA geändert hat. Nach der aktuellen Handhabung dort bekommt zwar ein in den USA geborenes Kind die Staatsbürgerschaft, aber die Familie nicht dadurch die Aufenthaltserlaubnis. In manchen anderen Ländern, vor allem in Mittel- und Südamerika, ist das aber weiterhin problemlos möglich.
Es gibt unterschiedliche Rechts-Prinzipien, nach denen ein Kind die Staatsangehörigkeit eines Landes bekommen kann. Wenn die Staatsangehörigkeit dadurch erlangt wird, dass man in einem Land geboren wurde, so nennt man das Rechts-Prinzip “jus soli”, das Recht durch Geburt auf dem Boden des Landes.
Wenn die Staatsangehörigkeit dadurch erlangt wird, daß die Eltern Angehörige eines Staates sind, dann nennt man das Rechts-Prinzip “jus sanguini”, das Recht des Blutes.
Ob in einem Land jus soli oder jus sanguini gilt, ergibt sich aus der Geschichte des Landes, seines Rechtssystemes und Selbstverständnisses. Länder, die sich traditionell als Einwanderungsländer verstanden haben, folgen meist jus soli. Die anderen eher jus sanguini. Oft gibt es auch eine gewisse Mischung dieser beiden Rechtsprinzipien.
Hier findet Ihr eine Liste zu Ländern, in denen ein dort geborenes Kind ausländischer Eltern die Staatsangehörigkeit bekommt bzw. bekommen kann. Teilweise ist das auch noch an weitere Bedingungen geknüpft, z.B. daß die Eltern eine Aufenthaltsgenehmigung hatten:
https://en.m.wikipedia.org/wiki/Jus_soli
Die Länder ohne weitere Bedingungen außer der dortigen Geburt, um die Staatsbürgerschaft zu bekommen, sind hauptsächlich nord-, mittel- und südamerikanische Länder und zwar fast alle. Es gibt aber auch die Möglichkeit in Tansania, Lesotho und Chad.
Wie erwähnt, muss die Staatsangehörigkeit eines Kindes nicht automatisch bedeuten, dass die Eltern des Kindes eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. In Kanada und den USA ging das Berichten zufolge früher recht einfach, mittlerweile aber nicht mehr. Die Kinder können dann ihre kanadische oder US-amerikanische Staatsangehörigkeit erst benutzen, wenn sie volljährig sind.
Aus Mexiko und Peru liegen mir dagegen Berichte vor von Familien, die Aufenthaltsgenehmigungen in diesen Ländern dadurch bekamen, dass sie dort Kinder gebaren, welche durch die Geburt in diesen Ländern die jeweilige Staatsangehörigkeit erwarben.
Ich sammle sehr gerne weitere Erfahrungsberichte zu diesem Thema aus verschiedenen Ländern, bitte schickt sie mir.
Und bevor Ihr Euer Kind in einem bestimmten Land gebären wollt, bitte erkundigt Euch noch einmal selbst genau über die jeweiligen aktuellen Bestimmungen, insbesondere ob man eine vorhergehende Bestätigung der Schwangerschaft braucht (durch Arzt oder Hebamme), wer eine Geburtsbescheinigung ausstellen darf (Ärzte, Hebammen, Krankenhäuser), ob erwartet wird, dass man in einem Krankenhaus gebärt, ob Zeugen für die Geburt verlangt werden und innerhalb welcher Dauer man die Geburt gemeldet haben muss.